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Politik

Informationen über den Schweizer Staat

Die Gründung des modernen Staates Schweiz geht auf das Jahr 1848 zurück. Vor dieser Zeit bestand die Schweiz aus einem lockeren Bündnis zwischen unabhängigen Kantonen.

Die Regierung der Schweiz (Exekutive) besteht aus den sieben Mitgliedern des Bundesrats, die von der Vereinigten Bundesversammlung (grosse und kleine Kammer des Parlaments) gewählt werden. Von den sieben Regierungsmitgliedern amtet jedes Jahr ein anderes als Bundespräsident /-in.


CH: Confoederatio Helvetica

Die Gründung der modernen Schweiz geht auf das Jahr 1848 zurück. Vor dieser Zeit bestand die Schweiz aus einem lockeren Bündnis unabhängiger Kantone. Jeder Kanton war im Prinzip frei, das Bündnis jederzeit zu verlassen.

1848 erhielt die Schweiz eine moderne Verfassung, welche aus dem Staatenbund einen föderativen Bundesstaat machte. Eine zentrale Regierung übernahm in gewissen Bereichen wie der Aussen- und Finanzpolitik Aufgaben der Kantone. Die Verfassung hatte zum Ziel, die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Kantone mit den Gesamtinteressen des Bundesstaates zu verbinden.

In der Verfassung von 1848 wurden insbesondere die Idee des Rechtsstaates, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Garantie der Rechtsgleichheit sowie eine Reihe von Freiheitsrechten verankert.

Der offizielle Ausdruck "Confoederatio Helvetica" wurde nach der Schaffung des Bundesstaates 1848 eingeführt. Seit 1879 findet er sich auf Münzen. Die Abkürzung "CH" hat sich seit dem internationalen Übereinkommen über die Zulassung von Kraftfahrzeugen 1909 als Kurzbezeichnung für die Schweiz und alles Schweizerische etabliert.

Confoederatio heisst "Bündnis" auf Lateinisch, der Ausdruck Helvetica bezieht sich auf den keltischen Stamm der Helvetier, der zur Zeit der römischen Eroberung im Gebiet der heutigen Schweiz sesshaft war.

Direkte und indirekte Demokratie

Schweizerinnen und Schweizer wählen nicht nur Abgeordnete in die verschiedenen Parlamente auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene, sie haben auch die Möglichkeit, darüber abzustimmen, ob sie mit den Gesetzen einverstanden sind, die "ihre'" Abgeordneten einführen wollen.

Ausserdem können sie selber aktiv werden und Änderungen vorschlagen, indem sie sogenannte Volksinitiativen lancieren. Es gibt allerdings zwei Bedingungen für diese Vorschläge: sie dürfen weder der schweizerischen Verfassung noch dem internationalen Recht widersprechen.

Exekutive: der Bundesrat

Der Bundesrat hat 7 Mitglieder. Bundespräsidentin oder Bundespräsident ist jedes Jahr ein anderes Mitglied. Das Amt des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin beinhaltet in erster Linie Repräsentationspflichten. Daneben führt er oder sie sein oder ihr Departement weiter.

Stabsstelle des Bundesrates ist die Bundeskanzlei. Die Kanzlerin oder der Kanzler, manchmal bezeichnet als "achter Bundesrat", nimmt an den wöchentlichen Bundesratssitzungen teil, hat dabei beratende Stimme und kann Anträge stellen.

Die Mitglieder des Bundesrats werden nicht vor der Öffentlichkeit abgeschirmt. Es ist ganz normal, Mitglieder des Bundesrats alleine, also ohne Bodyguards, im Tram oder Bus zu sehen. Man kann sie dort auch ungehindert ansprechen, wenn man will.

Seit Anfang 2000 ist die so genannte Kantonsklausel, die vorschrieb, dass alle Bundesratsmitglieder aus verschiedenen Kantonen stammen müssen, nicht mehr in Kraft. Weiterhin wird jedoch darauf geachtet, dass alle Landesteile in der Regierung vertreten sind.

IKRK
Das IKRK wurde 1863 in Genf gegründet. Die 15-25 Mitglieder des Komitees sind ausschliesslich Schweizerinnen und Schweizer, die weiteren Mitarbeitenden kommen aus allen möglichen Ländern. Finanziert wird die Arbeit des IKRK zum grössten Teil aus freiwilligen Beiträgen von einzelnen Staaten und supranationalen Körperschaften. Das IKRK übernimmt in Konfliktsituationen eine neutrale Vermittlerrolle.
Es bietet Kriegsopfern Hilfe und Schutz an, verteilt in Konfliktgebieten Lebensmittel und Material und organisiert medizinische Hilfe. Das IKRK ist weltweit im Einsatz.

Neben dem IKRK gibt es auch nationale Rotkreuz- und Roter Halbmond-Gesellschaften. Diese bilden gemeinsam die Internationale Föderation der Rotkreuz und Roter-Halbmond-Gesellschaften, welche ihren Hauptsitz ebenfalls in Genf hat.
Die vier Genfer Konventionen wurden am 12. August 1949 in der Calvinstadt unterzeichnet. Sie bilden die Grundlage des humanitären Völkerrechts. Einerseits wollen sie Personen schützen, die in einem bewaffneten Konflikt nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten beteiligt sind, andererseits regeln sie das Verhalten der Kriegsparteien während eines Konflikts, indem sie deren Handlungsspielraum einschränken.