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Religiöses Leben
99% der Bevölkerung der Türkei sind Muslime; den rest-lichen Teil bilden Angehörige verschiedener anderer Religio-nen. Jeder Bürger hat das Recht, seine Religion frei auszu-üben. Nach der Verfassung darf niemand dazu gezwungen werden, an religiösen Zeremonien oder Predigten teilzuneh-men oder seinen religiösen Glauben bekannt zu geben. Niemand darf wegen seines Glaubens beschuldigt oder an der Ausübung seines Glaubens behindert werden.
Das Religionsverständnis der Türken beruht auf dem Koran, nach dem die Wahl der Religion und des Glaubens eine per-sönliche Angelegenheit zwischen Gott und Mensch ist, wes-halb niemand zu einer bestimmten Religion gezwungen wer-den darf. Diese religiöse Lehre führte dazu, dass die Türken über Jahrhunderte eine besondere Toleranz und Gast-freundschaft pflegten. In der Türkei gibt es noch heute 233 Kirchen und 31 Synagogen. Als Ergebnis einer multireligi-ösen Gesellschaft kann man in der Türkei in einer Weise, wie sie in anderen Ländern kaum anzutreffen ist, sehen, dass sich die Gotteshäuser der drei grossen Religionen in unmittelbarer Nachbarschaft befinden.
Laizismus: Der Laizismus ist einer der Grundprin-zipien der Republik Türkei. Sie ist unter den islamischen Ländern das einzige Land, das in seiner Verfassung dem Laizismus einen Platz einräumt und ihn umsetzt. In der Republikszeit wurden mit der Abschaffung des Kalifats und der Schliessung der Ministerien für Angelegenheiten der Scharia und für religiöse Angelegenheiten am 3. März 1924 und mit den Gesetzen zur Herstellung der Einheit in der Er-ziehung und in der Justiz weitere wichtige Schritte zur Ver-wirklichung des Laizismus unternommen. Diesen Schritten folgten die Reform der Kopfbedeckung, die Schliessung der Sekten und der Derwischorden, die Verschiebung des wöch-entlichen Feiertags von Freitag auf Sonntag, die Einführung des lateinischen Alphabets und der modernen Zeitrechnung und weitere Massnahmen. Schliesslich wurde am 5. Februar 1937 der Laizismus als Verfassungsprinzip im Grundgesetz verankert.
Das Amt für religiöse Angelegenheiten: In der Re-publik Türkei werden alle religiösen Angelegenheiten vom am 3. März 1924 als dem Ministerpräsidialamt zugeordnete Institution gegründete staatlichen ‘Amt für religiöse Ange-legenheiten’ geleitet, das Aktivitäten im Bereich islamischer Glaube, Gebet, ethische Grundsätze und damit zusammen-hängende Dienstleistungen und Aufklärungsarbeiten durch-führt. Es besteht in seiner heutigen Struktur aus Vertre-tungen in der Zentrale, in den Provinzen und im Ausland. Die Anstalt hilft mit ihrem Personal von 85.071 Beschäf-tigten sowohl im Inland als auch im Ausland den Bürgern ohne Ansicht der Glaubensrichtungen, ihren religiösen Pflich-ten Folge zu leisten.
Das Amt für religiöse Angelegenheiten veranstaltet als Dienstleistungen diverse nationale und internationale Kong-resse. Diese haben den Zweck, die Grundlagen des isla-mischen Glaubens und die Folgerungen aus der Vernunft und der modernen Wissenschaft aufzuzeigen und unter Be-achtung gesellschaftlicher Bedingungen und Bedürfnisse die religiösen Dienstleistungen weiterzuentwickeln und der Ge-sellschaft das wahre religiöse Wissen zu vermitteln.


