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Gesellschaftliche Organisationen
Die Anzahl von zivilen Organisationen wie Stiftungen, Ver-eine, Gewerkschaften und Bürgerinitiativen, die freiwillig ge-sellschaftliche Verantwortung übernehmen, erhöht sich stän-dig. Ein Grossteil dieser Organisationen ist international tätig oder arbeitet mit Partnerorganisationen im Ausland zusam-men.
Stiftungen: Der älteste Beleg für eine Stiftungsgrün-dung in Anatolien stammt aus dem Jahr 1048. Die in der osmanischen Zeit tätigen ca. 100.000 türkisch-islamischen Stiftungen erreichten auch in der Kunst einen Höhepunkt und leisteten für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben wichtige Beiträge und boten in Bereichen Lösungen an, die durch den Staat nicht erreicht werden.
In der Zeit der Republik wurden alle Angelegenheiten der Stiftungen dem Amt für Stiftungen übertragen (1924), das dem Ministerpräsidialamt zugeordnet war.
Die vorrangige Aufgabe des Amts für Stiftungen besteht darin, dafür Sorge zu tragen, dass die Stiftungen entsprech-end ihrer Zwecke tätig werden können, und das Stiftungsver-ständnis, das auf Hilfeleistung und Solidarität beruht,

lebendig zu halten und an die zukünftigen Generationen weiterzugeben. In diesem Sinne verwendet das Amt für Stiftungen die Einkommen aus den ihm übertragenen Im-mobilien zu wohltätigen Zwecken.
Als Ergebnis von Nachforschungen des Amts für Stiftungen wurde festgestellt, dass es 19.825 registrierte Stiftungswer-ke und dazu noch nicht registrierte 27.000 Liegenschaften gibt. 41.720 Stiftungseinrichtungen, die in der Zeit vor Grün-dung der Republik gegründet wurden und die inzwischen über keine Leitung verfügen, werden vom Amt für Stiftungen vertreten und verwaltet. Dazu kommen 288 Stiftungs-Besitztümer und 161 Gemeinde-Stiftungen. Ferner gibt es 4.519 neue Stiftungen, die gemäss den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gegründet wurden.
Ein grosser Teil der Stiftungen sind auf den Gebieten Erzieh-ung, Kultur, Kunst, Sport, Gesundheit, soziale Hilfe, Wissen-schaft, Technologie, Forschung oder Umwelt tätig.
Vereine: Nach türkischer Verfassung hat jeder Bürger in der Türkei das Recht, ohne vorherige Genehmi-gung einen Verein zu gründen. In den ersten Jahren der Re-publik wurden Vereine mit Unterstützung und unter der Führung des Staates gegründet. In den letzten Jahren er-folgten zur Stärkung gesellschaftlicher Initiativen und im Rahmen der Anpassung an europäische Zustände gesetz-liche und gesellschaftliche Entwicklungen, aufgrund derer für Vereine eine neue Zeit begann, die sich in einer be-trächtlichen Erhöhung der Zahl der Vereine und ihrer Mit-glieder niederschlug.
Mit den neu in Kraft getretenen Gesetzen und Bestimmun-gen führen Bürgerinitiativen ihre Aktivitäten gemäss Parag-raph 11 der Europäischen Konvention für Menschenrechte durch.
Die Gesamtzahl der bis heute in der Türkei gegründeten Vereine beträgt 203.212. Gegenwärtig gibt es in der Türkei 80.265 Vereine, die auf den Gebieten Sport, Kultur, Gesundheit, Sozialhilfe-Dienstleistungen, Umwelt und Schutz des natürlichen Lebens, Frauenfragen und Probleme ge-wisser Gewerbezweige tätig sind. Von diesen Vereinen sind 44.001 auf dem Gebiet der Sozialhilfe, 3.056 der Kultur, 13.468 der Wohltätigkeit, 5.748 der Erziehung und 13.992 des Sports tätig. Mit Stand Ende 2007 hatten diese Vereine 8,595.176 Mitglieder.


